Standortbescheinigung – Informationszentrum-Mobilfunk https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/2023/05/09/standortbescheinigung/?highlight=sendeleistung%29
Nur die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erlaubt einem Mobilfunkbetreiber, eine Sendeanlage in Betrieb zu nehmen.
Gesetzliche Grundlage dafür ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
