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Schulwegsicherheit | Heppenheim – Unsere Stadt

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Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen daher im besonderen Maße unsere Rücksicht. Grundschüler – vor allem Schulanfänger – sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Oft geschehen Verkehrsunfälle, weil die Kinder den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse noch nicht gewachsen sind. Der sichere Schulweg ist zwar fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule, sollte aber mit den Kindern frühzeitig eingeübt werden. Bezugspersonen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Verkehrsregeln – auch als Fußgänger – beachten, denn durch ihr vorbildliches Verhalten lernen Kinder mehr, als durch ständige Hinweise und Ermahnungen. In den Schulen werden Schulwegpläne erarbeitet, Bus-, Schüler- und Elternlotsen können eingerichtet werden.
Die UKH ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig für Schulwegunfälle

Personenverkehr gewerblich – Genehmigung | Heppenheim – Unsere Stadt

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Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen, welcher sich vom Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet. Formen des Gelegenheitsverkehrs sind: Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM), Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein. Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein. Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein. Der Antragsteller muss seinen Betriebssitz oder die Niederlassung i. S. d. Handelsrechts im Inland haben.
Führungszeugnis Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Inhaber und die gesetzlichen

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung | Heppenheim – Unsere Stadt

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Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch. Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.  Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.
Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat Vorkasse: Nein Ausstellung für gesetzliche