Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Kommunaler Ordnungsdienst | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/kommunaler+ordnungsdienst.html

Die Stadt Heidelberg hat den Kommunalen Ordnungsdienst, kurz KOD, 2008 gegründet. Seitdem ist der KOD als Polizeibehörde mit hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Einsatz. Das oberste Ziel: der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD kümmern sich auf Straßen und Plätzen um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie um Ordnungswidrigkeiten.
Einsatzkräfte haben bei der Bestreifung Auge auf die Einhaltung verschiedenster gesetzlicher

Kommunaler Ordnungsdienst | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/kommunaler+ordnungsdienst.html

Die Stadt Heidelberg hat den Kommunalen Ordnungsdienst, kurz KOD, 2008 gegründet. Seitdem ist der KOD als Polizeibehörde mit hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Einsatz. Das oberste Ziel: der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD kümmern sich auf Straßen und Plätzen um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie um Ordnungswidrigkeiten.
Einsatzkräfte haben bei der Bestreifung Auge auf die Einhaltung verschiedenster gesetzlicher

Wohnungsentwicklungsprogramm | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Leben/Wohnentwicklungsprogramm.html

Vielfalt erhalten. Heidelberg gehört heute beim Wohnen zu den bundesweit teuersten Städten. Die Defizite auf dem Heidelberger Wohnungsmarkt werden die Stadt unter anderem in ihrer sozialen Zusammensetzung und demographischen Entwicklung gefährden, wenn durch Abwanderung bestimmter Haushaltsgruppen andere dominieren oder bei der Zuwanderung bestimmte Haushaltsgruppen ausgeschlossen werden. Bund und Land widmen sich in zunehmend geringerem Maße dem Wohnungsbau. Es gilt deshalb, geeignete Instrumente zu entwickeln, mit denen eine bunte und vielfältige Wohnbevölkerung erhalten bzw. geschaffen werden kann.​
konkretisiert wurden, findet dieser Beschluss keine Anwendung, hier sind die bestehenden gesetzlichen