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Datenverarbeitung und Ihre Rechte im Rahmen der Auskunft aus dem Sorgeregister | Landeshauptstadt Mainz

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Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusam-menhang mit Auskünften aus dem Sorgeregister durch das Amt für Jugend und Fami-lie der Stadtverwaltung Mainz.
Ihre Daten, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, bei gesetzlichen

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