Wasser | Landeshauptstadt Mainz https://www.gutenberg.de/www.mainz.de/leben-und-arbeit/umwelt/wasser.php
Wasser © Lars Peters – pixelio.de Zum Schutz der Gewässer gibt es zahlreiche gesetzliche
Wasser © Lars Peters – pixelio.de Zum Schutz der Gewässer gibt es zahlreiche gesetzliche
die Zuständigkeit der Landeshauptstadt Mainz fallenden Aufgaben erforderlich oder gesetzlich
Sie möchten sich für Kinder und Jugendliche mit oder auch ohne Fluchthintergrund engagieren und deren rechtliche Vertretung übernehmen? Hier finden Sie nähere Informationen.
Die Vormundin oder der Vormund sorgt im Rahmen der gesetzlichen Vertretung und als
Erfüllung der in die Zuständigkeit der Stadt fallenden Aufgaben erforderlich oder gesetzlich
Es riecht nach Handwerk im Druckladen. Nach Farbpigmenten, Terpentin, Öl, Papier. Im Druckladen des Gutenberg-Museums gibt es viel zu entdecken.
Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 9 bis 17 Uhr Samstag: 9 bis 15 Uhr Sonntags und an gesetzlichen
Information der Stadtverwaltung Mainz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung.
darüber hinaus an andere Sozialleistungsträger übermittelt, soweit dies für die gesetzliche
Information des Amtes für soziale Leistungen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung.
personenbezogener Daten sind: Andere Sozialleistungsträger, soweit dies für die gesetzliche
Die Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit einer seelischen, körperlichen, geistigen sowie einer drohenden Behinderung.
Lebensjahres sowie an deren Eltern, Pflegeeltern und gesetzliche Vertreter:innen.
Die Landeshauptstadt Mainz setzt sich seit vielen Jahren für eine verbesserte Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Hierzu zählen auch abgestimmte Regelwerke für die Planung.
im öffentlichen Raum hat sich in den letzten Jahren weiter verstärkt, auch durch gesetzliche
Allen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ist bewusst, dass sie besondere Verantwortung tragen. Die Öffentlichkeit erwartet von den von ihr gewählten Repräsentanten unbeeinflusste…
Deshalb gelten über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus für die Tätigkeit in den