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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag Sechstes Gesetz zur Änderung

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Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zusammen mit der der CDU einen Gesetzentwurf für den Hessischen Rundfunk vorgelegt. Wir modernisieren vor allem den HR-Rundfunkrat und passen ihn an gesellschaftliche Realitäten an. Außerdem treffen wir verschiedene Regelungen für mehr Transparenz und Staatsferne. Wir schreiben nun auch fest, dass der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder, also beispielsweise von Regierungsvertretern und Abgeordneten, in den Gremien begrenzt wird. Nach dem Ausscheiden aus einem solchen Amt müssen mindestens 18 Monate vergehen, um dieser Regelung nicht mehr zu unterliegen.
Öffentlichkeit Themen & Argumente Termine Suche Inhalt 15.06.2016 Sechstes Gesetz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag OFFENSIV-Gesetz – Fraktion

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Von der in § 4a vorgesehenen Ermächtigung der kommunalen Träger durch Satzung die Höhe der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu bestimmen sowie der Ermächtigung zur Pauschalierung der Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, ist abzusehen.
Öffentlichkeit Themen & Argumente Termine Suche Inhalt 27.05.2011 OFFENSIV-Gesetz