Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen https://www.gotha.de/de/leistung/leistung/562/zustaendigestelle/89/auslaendische_scheidungsurteile_anerkennen_lassen.html
Rechtsgrundlage § 107 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
