Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen https://www.gotha.de/de/leistung/leistung/562/wohnort/3744/zustaendigestellen/89/ausl%C3%A4ndische_scheidungsurteile_anerkennen_lassen.html
Rechtsgrundlage § 107 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
