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Teilhabemanagement – Stadt Gera

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Durch soziale Hilfen sollen besondere Belastungen des Lebens abgewendet oder ausgeglichen werden, um eine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Ausgleichsleistung nach dem Gesetz