www.gelsenkirchen.de – Allg. Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen gemäß § 39 BNatSchG https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Umwelt/Natur_und_Landschaftsschutz/Lebensr%C3%A4ume_und_Schutzgebiete/Allg._Schutz_wildlebender_Tiere_und_Pflanzen_gemaess__39_BNatSchG.aspx
Die Stadt Gelsenkirchen informiert über das Dienstleistungsabgebot sowie über Wirtschaft, Bildung, Tourismus, Kultur und das Leben in Gelsenkirchen.
Brut-, oder andere Lebensstätten eines Tiere zerstört werden, denn das fordert der gesetzliche
