Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/standesamtsaufsicht-durchfuehrung-von-aufsichtspruefungen-2646/
Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.
Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile Rechtsgrundlagen Art. 4 Gesetz
