Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/wohnberechtigungsschein-und-benennung-fuer-wohnung-beantragung-1902/

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.
Rechtsgrundlagen Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen

Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zu Sonderleistungen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentlicher-personennahverkehr-informationen-zu-sonderleistungen-3580/

Neben den üblichen Angeboten können im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch Sonderleistungen wie z. B. Ruf-, Bade-, Kindergarten- oder Discobusse angeboten werden.
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Verwandte Themen

Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentlicher-personennahverkehr-informationen-zur-tarifgestaltung-und-haltestellenplanung-3579/

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Verwandte Themen

Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen über besondere Busverbindungen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentlicher-personennahverkehr-informationen-ueber-besondere-busverbindungen-2703/

Landkreise und kreisfreie Gemeinden können besondere Busverbindungen (z. B. als Disco-Bus, Nachtexpress, Radl-Busse) an Wochenenden oder zur Förderung des Fremdenverkehrs anbieten.
Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) Eigene Angelegenheiten Art. 1 und 8 Gesetz

Artenschutzrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/artenschutzrecht-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-oder-befreiung-130/

Von den Verboten über den Zugriff, den Besitz und die Vermarktung der besonders und streng geschützten Tierarten können für einzelne Fälle Ausnahmen oder Befreiungen beantragt und erteilt werden.
Rechtsgrundlagen § 45 Abs. 7 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz