Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/wohnberechtigungsschein-und-benennung-fuer-wohnung-beantragung-1902/
Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.
Rechtsgrundlagen Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
