Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/strassen-durchfuehrung-von-gruen-und-gehoelzpflege-1919/
Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.
) Straßenbaulast § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Straßenbaulast Art. 16 Gesetz
