Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/strassen-durchfuehrung-von-gruen-und-gehoelzpflege-1919/

Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.
) Straßenbaulast § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Straßenbaulast Art. 16 Gesetz

Natur und Landschaft; Beantragung eines Eingriffs | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/natur-und-landschaft-beantragung-eines-eingriffs-132/

Viele Maßnahmen sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Soweit diese Maßnahmen einer behördlichen Gestattung oder Anzeige bedürfen, ist ihre Zulässigkeit im Rahmen der Eingriffsregelung zu überprüfen.
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG

Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/abfallwirtschaftliche-taetigkeit-beantragung-einer-erlaubnis-27981/

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Der Antragsteller (bei juristischen Personen und Personenvereinigungen der nach Gesetz

Abfallrecht; Informationen zum Vollzug | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/abfallrecht-informationen-zum-vollzug-2492/

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Rechtsgrundlagen Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung

Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentlicher-personennahverkehr-erstellung-und-fortschreibung-von-fahrplaenen-3576/

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Verwandte Themen

Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zum Marketing | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentlicher-personennahverkehr-informationen-zum-marketing-3577/

Durch Marketing (z.B. durch Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschung, Tarifgestaltung oder Produktpolitik) sollen die Verkehrsteilnehmer zum Umsteigen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. zur verstärkten Nutzung bewegt werden.
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Stand: 16.07.2025