Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kraftfahrzeug-informationen-zur-fahrzeugzulassung-29665/

Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Die Ausgestaltung von Kennzeichen und ihre Anbringung am Fahrzeug sind gesetzlich

Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/bauvorhaben-beantragung-einer-isolierten-abweichung-von-sonstigem-bauordnungsrecht-77690/

Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.
Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift, bei Würdigung sowohl gesetzlich

Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/lebensmittel-futtermittel-und-veterinaerrecht-festsetzung-von-gebuehren-fuer-die-durchfuehrung-von-kontrollen-77871/

Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch.
Tätigkeiten erheben, um entstandene Kosten zu decken, sofern dies nicht im Einzelfall gesetzlich

Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fuehrerschein-beantragung-einer-neuerteilung-nach-entzug-272/

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich