Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/adoption-beantragung-der-anerkennung-oder-umwandlung-einer-adoption-eines-auslaendischen-kindes-26397/

Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.
Rechtsgrundlagen Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das

Mietspiegel; Übermittlung von Daten | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/mietspiegel-uebermittlung-von-daten-148099/

Zufällig ausgewählte Vermieter und Mieter werden in größeren Städten und Gemeinden aufgefordert, Angaben über die Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit ihrer Wohnung für die Erstellung des Mietspiegels zu übermitteln.
Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln

Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/sozialmietwohnungen-anzeigen-durch-vermieter-114/

Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung unterliegt bestimmten Pflichten, etwa darf er diese nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
Rechtsgrundlagen Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz

Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/denkmalschutz-anordnungen-fuer-erhaltungsmassnahmen-3901/

Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.
Rechtsgrundlagen Art. 4 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz