Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/aufenthaltserlaubnis-allgemeine-informationen-29625/
Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.
Rechtsgrundlagen §§ 4, 4a, 5, 7, 8, 12, 12a, 24, 81 Gesetz über den Aufenthalt
