Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung | Stadt Fürth

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Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.
Rechtsgrundlagen §§ 2-5 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Straßenplanung; Informationen über die Richtlinien zur Aufstellung | Stadt Fürth

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Zur Aufstellung von landschaftspflegerischen Begleitplänen in der Straßenbauplanung wurden Richtlinien und Musterkarten herausgegeben.
Rechtsgrundlagen § 13 ff Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz

Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege | Stadt Fürth

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Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) §§ 22 bis 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Bayerisches Gesetz

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Rechtsgrundlagen Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht

Beamtenversorgung; Festsetzung der Versorgungsbezüge für staatliche und kommunale Beamte | Stadt Fürth

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Die Beamtenversorgung ist ein eigenständiges Alterssicherungssystem für die Beamten der öffentlich-rechtlichen Dienstherren. Sie regelt die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen im Alter und bei Dienstunfähigkeit.
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) Gesetz

Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Freizügigkeitsberechtigte; Beantragung | Stadt Fürth

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Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.
Lebensjahres): 37 Euro Rechtsgrundlagen §§ 2, 3, 4, 4a, 5 Gesetz über die allgemeine

Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege | Stadt Fürth

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Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.
Rechtsgrundlagen Art. 22 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Bayerisches