Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/baumfaellung-oder-baumveraenderung-beantragung-3512/

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Rechtsgrundlagen § 29 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/abwasserabgabe-abgabe-einer-erklaerung-zur-festsetzung-oder-beantragung-der-verrechnung-fuer-grosseinleitungen-und-niederschlagswasser-107112/

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären. 
Anträge gemäß Verwaltungsvorschrift zum Abwasserabgabengesetz und zum Bayerischen Gesetz

Schulverwaltung; Verwaltung von Schulen durch Landratsämter und kreisfreie Städte | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/schulverwaltung-verwaltung-von-schulen-durch-landratsaemter-und-kreisfreie-staedte-2691/

Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.
fachpraktische Ausbildung im Rahmen des Unterrichts (Art. 50 Abs. 3 Bayerisches Gesetz

Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/personalausweis-sperrung-und-entsperrung-der-online-ausweisfunktion-bei-verlust-40961/

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Rechtsgrundlagen § 10 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis