Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen | Stadt Fürth

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Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.
SprengV) § 20 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG

Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung | Stadt Fürth

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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
Art. 19 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) Art. 11 Gesetz

Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung | Stadt Fürth

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An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
Rechtsgrundlagen § 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz

Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung | Stadt Fürth

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Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
Rechtsgrundlagen §§ 44 und 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Art. 2 Gesetz über

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung | Stadt Fürth

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Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Ordnungswidrigkeiten § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Verkehrsordnungswidrigkeit Art. 25 Nr. 1 Gesetz

Industrieemissionen; Anlagenüberwachung | Stadt Fürth

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Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft, den Boden oder die Gewässer hervorzurufen, werden durch die jeweils zuständigen Behörden regelmäßig überwacht.
Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien § 52a Gesetz