Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/obdachlosigkeit-inanspruchnahme-von-hilfestellungen-zur-vermeidung-2858/

Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.
Rechtsgrundlagen Art. 7 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht

Adoption; Informationen zur Freigabe | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/adoption-informationen-zur-freigabe-3879/

Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.
Rechtsgrundlagen §§ 1741 – 1766 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Annahme Minderjähriger Gesetz

Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/feuer-im-freien-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-79182/

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.
Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) Art. 42 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) Art. 19 Gesetz

Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kommunaler-finanzausgleich-allgemeine-informationen-2683/

Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) sowie der Kommunen untereinander.
Im Bayerischen Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden