Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/feuer-im-freien-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-79182/
Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.
Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) Art. 42 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) Art. 19 Gesetz
