Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gemeinnuetzige-und-gewerbliche-sammlung-anzeige-56915/
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen § 18 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
