Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/waermepumpen-und-erdwaermesonden-anzeige-von-bohrungen-zur-errichtung-3378/
Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
Rechtsgrundlagen § 49 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz
