Wasserversorgung; Sicherstellung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/wasserversorgung-sicherstellung-593/
Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.
Rechtsgrundlagen § 50 Abs. 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz
