Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen | Stadt Fürth

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Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.
Rechtsgrundlagen Art. 27 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht

Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/katastrophenschutz-ergaenzende-ausstattung-und-ausbildung-1565/

Die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet.
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und

Niederschlagswasser; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten in Gewässer | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/niederschlagswasser-beantragung-einer-erlaubnis-oder-einer-erlaubnisaenderung-fuer-das-direkteinleiten-in-gewaesser-3372/

Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten möchten, müssen Sie grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. In einfach gelagerten Fällen ist kein Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlagen § 8 Abs 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz

Schwarzarbeit; Informationen zur Bekämpfung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/schwarzarbeit-informationen-zur-bekaempfung-22818/

Schwarzarbeit verzerrt den Wettbewerb, gefährdet die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen und vernichtet Arbeitsplätze. Die öffentlichen Kassen erleiden erhebliche Einbußen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Rechtsgrundlagen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung