Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/baden-betreten-und-befahren-von-eisflaechen-erlass-von-regelungen-2867/
Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.
Rechtsgrundlagen Art. 27 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht
