Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs | Stadt Fürth

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Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.
Rechtsgrundlagen Art. 118 und 119 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und

Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung | Stadt Fürth

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Sie können eine Ausnahme vom Verbot einer Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen in Ackerland oder Dauerkulturen beantragen.
Fristen keine Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 Satz 1 Gesetz

Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen | Stadt Fürth

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Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.
Rechtsgrundlagen Art. 27 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht

Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung | Stadt Fürth

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Die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet.
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und

Niederschlagswasser; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten in Gewässer | Stadt Fürth

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Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten möchten, müssen Sie grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. In einfach gelagerten Fällen ist kein Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlagen § 8 Abs 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz

Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis | Stadt Fürth

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Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU“ erhalten.
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern