Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/leben/familien/finanzielle-unterstuetzung/bildung-und-teilhabe/137861.html
Im Rahmen der Leistungen für Leistungen für Bildung und Teilhabe wird für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zum 01.02. und zum 01.08. eines jeden Schuljahres ein Bedarf anerkannt.
Die Höhe des Schulbedarfes wird gesetzlich bestimmt.
