Abfindung einer Unfallversichertenrente bei Minderung der ErwerbsfÀhigkeit unter 40 Prozent beantragen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Abfindung-einer-Unfallversichertenrente-bei-Minderung-der-Erwerbsf%C3%A4higkeit-unter-40-Prozent-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4937.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Ist Ihre ErwerbsfÀhigkeit dauerhaft um weniger als 40 Prozent gemindert? Dann können Sie eine Abfindung der laufenden Rente beantragen. Wie der Abfindungsbetrag berechnet wird, ist in einer Rechtsverordnung geregelt. Hierbei spielen unter …
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