Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Fahrberechtigung fÃŒr Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/%C3%84mter-Stabsstellen/%C3%84mter/Ordnungsamt/Fahrberechtigung-f%C3%BCr-Mitglieder-der-Freiwilligen-Feuerwehren-anerkannten-Rettungsdienste-und-technischen-Hilfsdienste-Beantragung.php?object=tx%2C3296.2&ModID=10&FID=1981.663.1&NavID=1981.177&La=1&call=1&ort=1981.1

Diese Fahrberechtigungen berechtigen zum FÃŒhren von Einsatzfahrzeugen bis zu einer bestimmten zulÀssigen Gesamtmasse. Sie können Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste erteilt werden. Sie mÃŒssen bei …
Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung – FahrbVO), Gesetz

Beratung fÃŒr Menschen mit Behinderung – Landesbeauftragte/Landesbeauftragter / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Bildung-Soziales/Elmshorn-f%C3%BCr-/Menschen-mit-Behinderung-/Weitere-Infos-und-Ratgeber/Beratung-f%C3%BCr-Menschen-mit-Behinderung-Landesbeauftragte-Landesbeauftragter.php?object=tx%2C3296.2&ModID=10&FID=1981.813.1&NavID=3302.268&La=1&call=1&ort=1981.1

Die ausgewÀhlte Aufgabe liegt nicht im ZustÀndigkeitsbereich der Stadt Elmshorn. Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen („An wen muss ich mich wenden?“).
Kosten Keine Frist Keine Rechtsgrundlage(n) Gesetz zur Gleichstellung von Menschen

NamensÀnderung (öffentlich-rechtlich) / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Stadtportr%C3%A4t/Leben-in-Elmshorn/Standesamt/Namens%C3%A4nderung/Namens%C3%A4nderung-%C3%B6ffentlich-rechtlich-.php?object=tx%2C3296.2&ModID=10&FID=1981.325.1&NavID=3302.709&La=1&call=1&ort=1981.1

Sofern Sie eine Änderung Ihres Familien- und/oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bÃŒrgerlichen Rechts (also nicht zum Beispiel bei Eheschließung oder -scheidung) begehren, mÃŒssen Sie eine öffentlich-rechtliche NamensÀnderung beantragen. Folgendes …
Rechtsgrundlage(n) § 3 Gesetz Ìber die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebiets beantragen / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Bef%C3%B6rderung-von-Kriegswaffen-innerhalb-des-Bundesgebiets-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4658.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1

Wenn Sie Kriegswaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befördern lassen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der Bundesregierung. Sie benötigen die Genehmigung fÃŒr die Beförderung von Ort zu Ort außerhalb von …
Rechtsgrundlage(n) § 3 Gesetz Ìber die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG