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Lebensmittelverarbeitendes Gewerbe | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/lebensmittel-gewerbe.php

Gewerbetreibende, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten und in den Verkehr bringen, müssen die Aufnahme (und jede Veränderung) ihrer gewerblichen Betätigung, wie etwa eine Verlegung des Betriebs oder die Aufgabe des Betriebs beim Gewerbeamt anzeigen.
GmbH, AG): der gesetzliche Vertreter Benötigte Dokumente gültiges Ausweisdokument