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Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen | Landeshauptstadt Dresden

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erklaerung-nach-dem-selbstbestimmungseintrag.php

Jede Person, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Eintrag im Personenstandsregister übereinstimmt, kann beim Standesamt erklären, dass dieser Eintrag geändert werden soll. Dabei müssen auch die neuen Vornamen angegeben werden, die zukünftig verwendet werden sollen. Diese Vornamen müssen zum gewählten Geschlechtseintrag passen.
Bei Erklärungen von Minderjährigen, Personen mit gesetzlichem Betreuer oder ausländischer