Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen | Landeshauptstadt Dresden

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erklaerung-nach-dem-selbstbestimmungseintrag.php

Jede Person, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Eintrag im Personenstandsregister übereinstimmt, kann beim Standesamt erklären, dass dieser Eintrag geändert werden soll. Dabei müssen auch die neuen Vornamen angegeben werden, die zukünftig verwendet werden sollen. Diese Vornamen müssen zum gewählten Geschlechtseintrag passen.
Bei Erklärungen von Minderjährigen, Personen mit gesetzlichem Betreuer oder ausländischer

Anmeldung, Vermittlung und Elternbeiträge | Kindertagesbetreuung | Landeshauptstadt Dresden

https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/anmeldung-vermittlung-und-elternbeitraege.php

Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen der verfügbaren Plätze entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ihr Kind betreut werden soll. Für die Reservierung eines Betreuungsplatzes hält die Landeshauptstadt Dresden ein zentrales, internetbasiertes Platzvermittlungssystem bereit. Einen Platz können Sie frühestens mit Geburt Ihres Kindes anmelden.
August 2013 wurde die gesetzliche Regelung durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG