"Sexueller Missbrauch" unbegrenzt im Führungszeugnis https://www.dosb.de/aktuelles/news/detail/sexueller-missbrauch-unbegrenzt-im-fuehrungszeugnis
Verurteilungen wegen sexualisierten Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sollen zeitlich unbegrenzt im erweiterten Führungszeugnis dokumentiert bleiben.
Im Jahr 2009 wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
