Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter

https://www.dbsv.org/stellungnahme/ref_e_angehoerigen-entlastungsgesetz.html

Der DBSV begrüßt die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Bei den im folgenden angesprochenen Regelungsbereichen sehen wir noch Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf. Entfristung der EUTB Der DBSV begrüßt ausdrücklich, dass die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) entfristet werden soll und dass die Entscheidung …
Diese wesentliche Anforderung ist im Gesetz festzuschreiben und darf nicht erst auf

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DBSV-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts

https://www.dbsv.org/stellungnahme/PBefG-RegE.html

Der DBSV fordert mit Nachdruck, das Personenbeförderungsgesetz um Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit zu ergänzen. Die Angebote aller Verkehrsmittel müssen barrierefrei sein – von der Bestellung über die Buchung und Bezahlung bis zu Fahrgastinformationen.
Leider fehlen dann im Gesetz Ausführungen dazu, welche Maßnahmen gerade für sensorisch

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des sozialen

https://www.dbsv.org/stellungnahme/SER.html

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll das soziale Entschädigungsrecht in einem SGB XIV völlig neu strukturiert und geregelt werden. Der DBSV kann nachvollziehen, dass eine rechtliche Weiterentwicklung des sozialen Entschädigungsrechts aufgrund aktueller Entwicklungen angezeigt ist. Allerdings dürfen notwendige …
S. 150, BayRS 2170-6-A), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl.

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DBSV-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe

https://www.dbsv.org/stellungnahme/TSG-RegE.html

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist die Interessenvertretung der blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland. Der DBSV begrüßt die mit dem Gesetzesvorhaben vorgesehenen Verbesserungen zugunsten der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Grundsatz ausdrücklich. Hervorzuheben sind …
DBSV in einigen Bereichen dringenden Änderungs- und Ergänzungsbedarf, damit das Gesetz

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