Einordnung der „Bundesnotbremse“ für die Jugend(verbands)arbeit https://www.dbjr.de/artikel/einordnung-der-bundesnotbremse-fuer-die-jugendverbandsarbeit
Aufgrund der vielfältigen Anfragen zur Wirkung der sogenannten Bundesnotbremse (korrekt: § 28b Infektionsschutzgesetz – Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen) auf die Jugend(verbands)arbeit und ihr Verhältnis zu den Maßnahmen der Länder und Kommunen, hier ein paar Hinweise zur Einordnung:
Außerdem dürfen etwaige Angebote natürlich nicht gegen konkrete Regelungen des Gesetzes
