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Das Wahlrecht: nicht für alle

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Junge Menschen unter 18 Jahren in Deutschland können und wollen wählen. Sie dürfen es jedoch nicht. Jedenfalls nicht zur Wahl des Deutschen Bundestages. Während zu vielen Kommunal- und Landtagswahlen – und seit kurzem auch zur Europawahl – junge Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben dürfen, ist es ihnen bei der Bundestagswahl weiterhin verwehrt. Der Beitrag ist am 22.9.23 im Blog Wertejahre erschienen.
Religionsmündigkeit sowie auf die Strafmündigkeit junger Menschen, die ihnen vom Gesetz