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5 KV M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz
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Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz
Landschaftsschutzgebiet vom Juni 1962 (hier LSG „Tollensebecken) gem. den §§ 6, 14, 15 und 22 des Gesetz
M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl.
Juni 2024 – Wahlausschuss Gemäß Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern
M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl.
, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) hat die Aufgabe, diese gesetzlich
Verantwortung der gesetzlichen Verlreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss
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