Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

BMUKN: Schluss mit dem Kabelsalat: das einheitliche Ladekabel ist jetzt Standard | Meldung

https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/schluss-mit-dem-kabelsalat-das-einheitliche-ladekabel-ist-jetzt-standard

Mobiltelefone und andere Geräte dürfen nach den neuen Vorschriften seit dem 28. Dezember 2024 in der EU nur noch mit standardisiertem Ladekabel verkauft werden und müssen damit einen USB-C-Ladeanschluss haben.
Deutschland setzt die novellierte Funkanlagen-Richtlinie (EU) 2022/2380 mit dem Gesetz

BMUKN: Die Bestimmungen der Protokolle der Alpenkonvention und deren Entsprechung im innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland | Download

https://www.bundesumweltministerium.de/download/die-bestimmungen-der-protokolle-der-alpenkonvention-und-deren-entsprechung-im-innerstaatlichen-recht-der-bundesrepublik-deutschland

Die folgende Synopse zeigt für die acht Durchführungsprotokolle auf, wie die Bestimmungen der einzelnen Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention bereits im innerstaatlichen Recht (nationales Recht der Bundesrepublik Deutschland und Landesrecht
Weitere Artikel zu diesem Thema Gesetz/ Verordnung 01.12.2009 Übereinkommen

BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes und einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2024-1785-zur-aenderung-der-richtlinie-2010-75-eu-ueber-industrieemissionen

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Industrieanlagen legt das BMUV Entwürfe zur Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED) vor.
2024) abgeschlossene Vorhaben | IED Downloads / Links Referentenentwurf zum Gesetz

BMUKN: Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zur Laufzeitverlängerung der belgischen Reaktoren Doel 1 und Doel 2 | Meldung

https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/grenzueberschreitendes-uvp-verfahren-zur-laufzeitverlaengerung-der-belgischen-reaktoren-doel-1-und-doel-2

Für die Laufzeitverlängerung der beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und Doel 2 soll vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs die rechtlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt werden.
UVP hat nach Auffassung des Gerichts nicht zwingend zur Folge, dass das belgische Gesetz