FAQ: Vorläufige Haushaltsführung 2025 | Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vorlaeufige-haushaltsfuehrung-2326278
Seit dem 1. Januar 2025 greift die vorläufige Haushaltsführung. Was das bedeutet und welche Ausgaben nun noch möglich sind, lesen Sie hier.
Anschließend wird das Gesetz zum Haushalt an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
