Dienstleistungsangebot für andere als Bargeldgeschäftspartner (Jedermann) | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/dienstleistungsangebot/fuer-andere-jedermann-
Mit anderen als Bargeldgeschäftspartnern wickelt die Deutsche Bundesbank Transaktionen in kleinen Mengen ab. Im Gegenzug für die dadurch entfallenden Mindestanforderungen, die für Transaktionen mit Bargeldgeschäftspartnern gelten, ist das Dienstleistungsangebot jedoch eingeschränkt.
Abwicklung des Jedermanngeschäfts Die Bundesbank ist – wie Kreditinstitute auch – gesetzlich