Eignungsprüfung | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/eignungspruefung-erlaubnisverfahren-inhaberkontrolle/eignungspruefung-598468
Die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sowie Inhaber von Schlüsselfunktionen müssen fachlich und persönlich geeignet sowie ausreichend zeitlich verfügbar sein.
KWG) beaufsichtigte Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, nach dem Gesetz