Informationsfreiheitsgesetz (IFG) | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/startseite/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-ifg--611026
Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG können Sie für alle Dienststellen der Deutschen Bundesbank schriftlich an die Deutsche Bundesbank richten.
Mit dem IFG wird erstmals ein gesetzlicher Anspruch gegenüber Behörden des Bundes
