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Eignungsprüfung, Erlaubnisverfahren, Inhaberkontrolle | Deutsche Bundesbank

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Der Zyklus der Aufsicht beginnt mit der Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften und endet gegebenenfalls mit einem aufsichtlichen Krisenmanagement und der Abwicklung des Instituts.
Eignungsprüfung, Erlaubnisverfahren, Inhaberkontrolle EN © Dieter Roosen Gesetz

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