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Internationaler Zentralbank-Dialog mit der Zentralbank von Malawi | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/internationaler-zentralbankdialog/newsletter/ausgaben/internationaler-zentralbank-dialog-mit-der-zentralbank-von-malawi-900250

Anfang November konnte das Zentrum für internationalen Zentralbankdialog zum ersten Mal eine Delegation aus Malawi in Frankfurt begrüßen.
Bargeldversorgung, ihre Beziehung hierbei zur Regierung und den Banken – letztlich um die gesetzlichen

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Leichtere Rekonstruktion von beschädigten Banknoten durch den ePuzzler | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/leichtere-rekonstruktion-von-beschaedigten-banknoten-durch-den-epuzzler-854220

Im Nationalen Analysezentrum der Bundesbank in Mainz gehen pro Jahr etwa 30.000 Anträge für den Ersatz von beschädigtem Bargeld ein. Um die Rekonstruktion in Fällen mit sehr vielen Banknotenfragmenten zu erleichtern, hat die Bundesbank gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik IPK ein digitales System zur Wiederherstellung stark beschädigter Euro-Banknoten entwickelt, das auf der Technologie des „ePuzzlers“ basiert.
Banknoten durch den ePuzzler 17.12.2020 EN Die Bundesbank leistet im Rahmen ihres gesetzlichen

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Hausbankverfahren (HBV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/hausbankverfahren/hausbankverfahren-hbv--603110

Bei der Kontoführung und der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs unterscheidet die Deutsche Bundesbank grundsätzlich zwischen „Einlagenkreditinstituten“ (Kreditinstitute im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung 2013/575/EU) und „sonstigen Kontoinhabern“. Die Kategorie „sonstige Kontoinhaber“ umfasst dabei folgende Kundengruppen: öffentliche Verwaltungen und in privater Rechtsform betriebene Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln karitative und gemeinnützige Einrichtungen Zahlungsdienstleister im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 – 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), Kreditinstitute mit Teilbanklizenz und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1a des Kreditwesengesetzes.
Zahlungen aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Wiedergutmachungsgelder

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