Hausbankverfahren (HBV) | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/hausbankverfahren
Bei der Kontoführung und der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs unterscheidet die Deutsche Bundesbank grundsätzlich zwischen „Einlagenkreditinstituten“ (Kreditinstitute im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung 2013/575/EU) und „sonstigen Kontoinhabern“. Die Kategorie „sonstige Kontoinhaber“ umfasst dabei folgende Kundengruppen: öffentliche Verwaltungen und in privater Rechtsform betriebene Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln karitative und gemeinnützige Einrichtungen Zahlungsdienstleister im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 – 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), Kreditinstitute mit Teilbanklizenz und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1a des Kreditwesengesetzes.
Zahlungen aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Wiedergutmachungsgelder
