Aktuelle Informationen über Sonderziehungsrechte | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/finanz-und-waehrungssystem/internationale-zusammenarbeit/imf/aktuelle-informationen-ueber-sonderziehungsrechte-600648
Der Internationale Währungsfonds hat eine sehr hohe Zuteilung von Sonderziehungsrechten an seine Mitgliedsländer beschlossen. Durch die neue Zuteilung verdreifacht sich der Gesamtbestand an SZR auf nun rund 660 Mrd SZR. Deutschland erhält zusätzliche SZR im Wert von rund 30 Mrd Euro.
Rechtliche Grundlagen dafür sind Art. 3 des deutschen IWF-Gesetzes von 1978, § 3
