Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Portoerhöhung abgewendet – Briefmarken sammeln und bewerten

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Die Bundesnetzagentur sieht die Lage auf dem Briefmarkt als weniger bedrohlich an als die Deutsche Post. Daher lehnte die Regulierungsbehörde den Antrag auf eine vorzeitige Erhöhung der Briefentgelte ab. Zur Begründung erklärte sie, die Deutsche Post habe nicht schlüssig darlegen können, dass die Stückkosten pro Briefsendung so deutlich gestiegen seien, dass die bis zum 31. Dezember 2024 laufende Portoperiode vorzeitig beendet werden müsse.
Die gesetzlichen Vorgaben gelten allerdings nur für in Briefkasten geworfene und

Steuern auf Privatverkäufe – Briefmarken sammeln und bewerten

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Wer Einkommen erzielt, muss dieses versteuern. Wer sein Einkommen als Geschäftsmann erwirtschaftet, muss eventuell neben der Einkommensteuer auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer entrichten. Diese Grundsätze gelten seit jeher und haben sich auch in jüngerer Zeit nicht verändert. Allerdings prüft der Fiskus inzwischen präziser. Seit Jahresbeginn nehmen die Finanzämter auch Handelsplattformen im Internet genauer unter die Lupe, Handelsplattformen, auf denen mitunter auch Briefmarkensammler Angebote einstellen.
steuerlich als Unternehmer eingestuft wird, hängt vom Einzelfall ab, da es keine gesetzlichen

Post fordert geringere Vorgaben – Briefmarken sammeln und bewerten

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Mit Forderungen an die Politik beantwortet die Deutsche Post die wachsende Kritik an der Beförderungs- und Zustellqualität. Vor allem bei der zuständigen Bundesnetzagentur, aber auch gegenüber Abgeordneten, Zeitungsredaktionen und anderen Multiplikatoren beklagt eine zunehmende Zahl Bürger, dass Briefsendungen über Gebühr lange unterwegs seien und die Briefpost oftmals nur an wenigen Tagen die Woche zugestellt werde.
Folgetag, neun Uhr an aufforderte – Allerheiligen ist in Baden-Württemberg ein gesetzlicher