Nachweis des Rechtes auf Freizügigkeit | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Auslaenderbuero%2FDienstleistungen-und-Infos%2FFreizuegigkeit
Das Recht auf Freizügigkeit muss nachgewiesen werden.
Rechtsgrundlage §§ 2 bis 5 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
