BMV – Planungsprozess und Genehmigungsbeschleunigung https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/planungsprozess-und-genehmigungsbeschleunigung.html?nn=76046
Damit ist der Bedarf für ein Projekt gesetzlich festgestellt.
Damit ist der Bedarf für ein Projekt gesetzlich festgestellt.
RefE–Referentenentwurf: 19.07.2018 — Bundesrat: 15.02.2019 — Verkündungsdatum: 18.03.2019 BGBl. I–Römisch Eins, Nr. 7, S. 218
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RefE–Referentenentwurf: 22.06.2020 — Veröffentlichung: BAnz–Bundesanzeiger AT–Amtlicher Teil V1, 13.11.2020
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RefE–Referentenentwurf: 21.09.2018 Der Verordnungsentwurf wird in dieser Fassung nicht weiterverfolgt. Die Inhalte werden in einem neuen Verfahren mitaufgenommen.
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RefE–Referentenentwurf: 31.08.2022
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RefE–Referentenentwurf: 28.05.2018 — Bundesrat: 15.03.2019 — Verkündungsdatum: 25.04.2019 BGBL–Bundesgesetzblatt I–Römisch Eins, S.–Seite 479
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Unabdingbare Grundlage für die Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) ist eine realistische Vorausschätzung der künftigen Verkehrsentwicklung in Deutschland, in der die prognostizierten Gesamtwerte auch auf das konkrete Verkehrswegenetz verteilt (umgelegt) werden. Zu diesem Zweck wurde im Auftrag des Ministeriums eine aktuelle wissenschaftlich fundierte Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 erarbeitet.
Der BVWP als Plan der Bundesregierung findet seine gesetzliche Umsetzung in den drei
Unabdingbare Grundlage für die Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) ist eine realistische Vorausschätzung der künftigen Verkehrsentwicklung in Deutschland, in der die prognostizierten Gesamtwerte auch auf das konkrete Verkehrswegenetz verteilt (umgelegt) werden. Zu diesem Zweck wurde im Auftrag des Ministeriums eine aktuelle wissenschaftlich fundierte Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 erarbeitet.
Der BVWP als Plan der Bundesregierung findet seine gesetzliche Umsetzung in den drei
RefE–Referentenentwurf: 21.12.2018 — Bundesrat: 18.09.2020 — Verkündungsdatum: 02.07.2021, BGBl. I–Römisch Eins, Nr. 38, S. 2204
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RefE–Referentenentwurf: 21.03.2022 — Verkündungsdatum: 06.09.2023, BGBl. 2023 I, Nr. 236
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