Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

BMV – Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Gesetze-19/dreizehnte-verordnung-zur-aenderung-der-fahrerlaubnisverordnung-und-anderer-verkehrsrechtlicher-vorschriften.html?nn=76626

RefE–Referentenentwurf: 19.07.2018 — Bundesrat: 15.02.2019 — Verkündungsdatum: 18.03.2019 BGBl. I–Römisch Eins, Nr. 7, S. 218
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BMV – Verordnung zum Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Gesetze-19/entwurf-verordnung-strassenverkehr-transportbegleitungsverordnung.html?nn=76626

RefE–Referentenentwurf: 21.09.2018 Der Verordnungsentwurf wird in dieser Fassung nicht weiterverfolgt. Die Inhalte werden in einem neuen Verfahren mitaufgenommen.
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BMV – Verkehrsprognose 2030 

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-2030.html

Unabdingbare Grundlage für die Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) ist eine realistische Vorausschätzung der künftigen Verkehrsentwicklung in Deutschland, in der die prognostizierten Gesamtwerte auch auf das konkrete Verkehrswegenetz verteilt (umgelegt) werden. Zu diesem Zweck wurde im Auftrag des Ministeriums eine aktuelle wissenschaftlich fundierte Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 erarbeitet.
Der BVWP als Plan der Bundesregierung findet seine gesetzliche Umsetzung in den drei

BMV – Verkehrsprognose 2030 

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-2030.html?nn=76046

Unabdingbare Grundlage für die Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) ist eine realistische Vorausschätzung der künftigen Verkehrsentwicklung in Deutschland, in der die prognostizierten Gesamtwerte auch auf das konkrete Verkehrswegenetz verteilt (umgelegt) werden. Zu diesem Zweck wurde im Auftrag des Ministeriums eine aktuelle wissenschaftlich fundierte Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 erarbeitet.
Der BVWP als Plan der Bundesregierung findet seine gesetzliche Umsetzung in den drei