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BMV – Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html

Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Mehr als insgesamt acht Stellen auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Kraftfahrzeugsteuergesetz Gesetz

BMV – Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html?nn=76046

Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Mehr als insgesamt acht Stellen auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Kraftfahrzeugsteuergesetz Gesetz

BMV – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/entwurf-eines-gesetzes-anpassung-neue-behoerdenbezeichnung-bundesamtes-fuer-gueterverkehr.html?nn=77076

RefE–Referentenentwurf: 12.09.2022 — Bundesrat: 25.11.2022 (1. Durchgang) — Bundestag: 01.12.2022 (1. Lesung) — Bundestag: 15.12.2022 (2. und 3. Lesung) — Bundesrat: 10.02.2023 (2. Durchgang) — Verkündungsdatum: 08.03.2023, BGBl. I, Nr.56
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