Schutz und Beratung durch das Gewalthilfegesetz – BMBFSFJ https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/schutz-und-beratung-durch-das-gewalthilfegesetz--259608
Das Gewalthilfegesetz sichert den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Betroffene erhalten künftig die Hilfe und Unterstützung, die sie in ihrer individuellen Lage brauchen.
DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
