BLM – Berichte 2001 – MR – Bericht des Präsidenten https://www.blm.de/de/wir-informieren/gremiensitzungen/medienratssitzungen/berichte/2001.cfm?object_ID=1390
Bericht des Präsidenten
Das Gesetz wird dann am 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Bericht des Präsidenten
Das Gesetz wird dann am 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Öffentliche Bekanntmachung Verwaltungsratswahl – Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verwaltungsrats der Bayerischen Landeszentrale
Oktober 2003 (GVBl S. 799, BayRS 2251-4-S), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.
Grußwort von Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring zur Veranstaltung „Europa in der regionalen Berichterstattung – Wie Brüssel den Alltag der Menschen vor Ort prägt“ am 21. Juli 2010 in der BLM
europäischen Ausland, in Zukunft nicht mehr explodieren, hat die EU 2009 erstmals ein Gesetz
– Zuständigkeit
Der Mediendatenbeauftragte ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz
Medienrat erteilt Genehmigung für ran.de – Zunächst Befristung auf drei Monate
maßgeblichen Einflusses einzelner Gesellschafter in den Organen des Anbieters sind im Gesetz
– Bei der Gestaltung von Werbung sind nicht nur formale Kriterien wie die korrekte Kennzeichnung zu beachten, sondern auch gattungs-, themen- oder
Tabakerzeugnisse nicht werblich darstellen Maßgeblich: Gesetz über Tabakerzeugnisse
Vortrag von Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 13. Januar 2000 zum Thema „Jugendschutz und neue Medien“
Für die Ausstrahlung aller anderen Filme und Sendungen gibt das Gesetz keine festen
Bericht des Präsidenten zur 31. Sitzung des Medienrats
verpflichtet ist zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, ob Programme, die im Gesetz
Magazin zu Medienthemen herausgegeben von der BLM
Internetanbieter journalistische Sorgfaltspflichten verletzen, dann ist das laut Gesetz
Popularklage der Medienbetriebsgesellschaften gegen novelliertes BayMG – Medienrat der BLM sieht Verfassungswidrigkeit des BayMG nicht gegeben
Medienrat hält das Bayerische Mediengesetz in der novellierten Fassung nach dem Zweiten Gesetz